Lucro machts möglich
Fußschützendes Schuhwerk für Menschen mit erhöhtem Risiko für das Diabetische Fußsyndrom ist keine Frage des Geldes: Bis auf den gesetzlichen Eigenanteil übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei entsprechendem Krankheitsbild die Kosten für die Schuhversorgung. Hierfür ist zunächst die Konsultation eines Arztes erforderlich. Neben dem klassischen Hausarzt, der die Spezialschuhe verschreiben darf, berät fachspezifisch der Diabetologe.
Besteht Notwendigkeit zum Handeln, erhält der Patient ein Rezept, mit dem er beim Orthopädietechniker den passenden Schuh aussucht.
Unsere Spezialschuhkollektionen für Menschen mit Diabetes, LucRo classic, LucRo kinetic und LucRo ergonic, bieten einen ausgeprägten therapeutischen Rundumschutz und können mit den Hilfsmittelnummern 31.03.08.0001, 31.03.08.0008 und 31.03.08.0024 auf Rezept verschrieben werden.
Auch unsere beiden neuesten Schuhkollektion, LucRo sportic und LucRo urbanic, verfügen über die geforderten fußschützenden Eigenschaften und ergänzen das LucRo Spezialschuhangebot um eine weitere stadiengerechte Versorgungsmöglichkeit. Die Hilfsmittelnummern sind bereits beantragt!
Kollektion ansehenAllgemeine medizinische Indikation:
Diabetische Polyneuropathie mit ausgeprägter Neuropathie und/oder ausgeprägter Angiopathie, verbunden mit abgeheilten Ulcera und/oder sonstigen mechanischen Irritationen, die zu regionalen Druckspitzen führen; sowie bei Minoramputationen einzelner Zehen.
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